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Foto: Zu sehen sind viele, weiße Fähnchen mit dem DRK-Rundlogo in der Mitte.
Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kursangebote des DRK Kreisverband Hersfeld e.V.


Für Inhouse- Veranstaltungen kann es andere einzelvertragliche Regelungen durch Zusatzvereinbarung geben.
Soweit in den Regelungen dieser AGB die männliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung, Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für weibliche und divers geschlechtliche Beteiligte.


Allgemeine Bestimmungen
§ 1: Kursangebot des DRK
§ 2: Kursorte
§ 3: Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme
§ 4: Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht
§ 5: Zahlung der Kursgebühren
§ 6: Akzeptanz von Zahlungsmitteln


Anmeldung, Abmeldung, Ausfallgebühren, Abrechnung über Berufsgenossenschaft/Unfallkasse
§ 7: Anmeldung zu Kursen
§ 8: Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung
§ 9: Ausfallgebühren für gesonderte Schulungstermine
§ 10: Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
§ 11: Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse (nicht Unfallkasse Hessen)
§ 12: Abrechnung Kursgebühren über die Unfallkasse Hessen
§ 13: Nichtvorliegen des Formulars zur Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft/Unfallkasse/Unfallkasse Hessen

Haftung für Eigentum und Gesundheit
§ 14: Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
§ 15: Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
§ 16: Beschädigung der Gesundheit

Reklamationen, Gerichtsstand
§ 17: Reklamation über Dienstleistungen des DRK, Rückerstattung von Kursgebühren
§ 18: Datenschutz
§ 19: Gerichtsstand
§ 20: Salvatorische Klausel

§ 1: Kursangebot des DRK
Alle ausgeschriebenen Kurse finden zu den angegebenen Terminen und Zeiten statt.

§ 2: Kursorte
Das DRK behält es sich vor, nach und bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Brand in den Schulungsräumen) den Kursort in einem zumutbaren Umkreis des ausgeschriebenen Kursortes zu verlegen.

§ 3: Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme
(1) Eine erfolgreiche Teilnahme umfasst das aktive Üben aller vorgestellten Erste-Hilfe bzw. sanitätsdienstlichen Maßnahmen. Diese wird mit der Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung bescheinigt.
(2) Welche Erste-Hilfe und sanitätsdienstlichen Maßnahmen aktiv vom Teilnehmer zu üben sind, gehen aus den zum Lehrgangstag gültigen Leitfäden und Ausbildungsrichtlinien des DRK hervor.

§ 4: Ausschluss von der Kursteilnahme aufgrund Verspätung, speziellen Verhaltens, Hausrecht
(1) Das DRK behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit und aktive Teilnahme nicht mehr mit einer Teilnahmebescheinigung gewürdigt werden kann. In diesem Fall entscheidet der verantwortliche Kursleiter darüber. Dieser Fall ist mit einer Nicht-Abmeldung gleichzusetzen.
(2) Das DRK behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn
- der Teilnehmer infolge einer Erkrankung für andere Teilnehmer ein Ansteckungsrisiko darstellt und entsprechende Krankheitssymptome
aufweist, wie etwa Fieber, Husten oder Schnupfen,
- der Teilnehmer spezielle Hygienemaßnahmen und –auflagen des DRK oder der Unterkunft nicht einhält oder befolgt.
- der Teilnehmer trotzt Anmahnung wiederholt fremdenfeindliche, menschenverachtende oder sexistische Äußerungen macht,
- der Teilnehmer trotz Anmahnung wiederholt eine Gefahr für andere Teilnehmer darstellt (z.B. grob fahrlässiges Umgehen mit
Übungskanülen),
- der Teilnehmer während des Kurses eine Straftat begeht (z.B. Garderobendiebstahl),
- der Teilnehmer trotzt Anmahnung andere Tatbestände begeht, die den geregelten Ablauf der Schulung in Frage stellen,
- der Teilnehmer in sonstiger Weise den Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes zuwiderhandelt.
(3) Der verantwortliche Kursleiter hat das Recht, zu jeder Zeit des Kursbetriebs das Hausrecht aus zu üben.
(4) Die zum Zeitpunkt eines Ausschlusses der weiteren Kursteilnahme bereits entrichteten Kursgebühren verfallen bzw. werden nicht zurückerstattet.

§ 5: Zahlung der Kursgebühren
Die Zahlung der Kursgebühren erfolgt
- mittels Vorabzahlung per PayPal oder Überweisung vor Kursbeginn
- mittels Formular zur Kostenabrechnung gegenüber Berufsgenossenschaften/Unfallkassen
- mittels Rechnung, sofern dies bei der Anmeldung vereinbart wurde

§ 6: Akzeptanz von Zahlungsmitteln
(1) Die Zahlung der Kursgebühr wird in Euro akzeptiert.
(2) Aus Sicherheitsgründen wird keine Barzahlung akzeptiert.
(3) Nicht akzeptiert werden: EC-Karte, Geldkarte, Kreditkarte, Devisen, DEM-Währung, Abbuchungserlaubnisse

§ 7: Anmeldung zu Kursen
Eine Anmeldung zu Kursen, zu denen eine Anmeldungspflicht besteht, kann wie folgt erfolgen:
- telefonisch
- per Email
- über die Internet-Anmeldedatenbank
Eine Teilnahmemöglichkeit nach einer Anmeldung wird erst mit der Übersendung der Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung möglich.
Mit der Anmeldung zu einem Kurs nimmt der Anmelder das Kursangebot rechtsverbindlich an und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 8: Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung
Die Einladung bzw. Bestätigung der Kursplatzreservierung kann wie folgt erfolgen:
- per Email
- per automatisierter Email-Funktion der Internet-Anmeldedatenbank

§ 9: Ausfallgebühren für gesonderte Schulungstermine (nicht öffentlich)
Für Betriebe, Behörden oder Vereine besteht die Möglichkeit gesonderte Schulungstermine (nicht öffentlich) für Erste Hilfe, Erste Hilfe Training usw. zu vereinbaren.
Wird hier die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen unterschritten, wird die Differenz zwischen tatsächlichen und erforderlichen Teilnehmern dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Darüber hinaus zieht die Abwesenheit von Teilnehmern an Kursen ohne vorliegende Abmeldung (48 Stunden vorher) die Erhebung einer Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich. Wird der komplette Kurs durch den Kunden abgesagt fallen Ausfallgebühren an:
- 250 Euro bei Absagen von 14 Tage bis 8 Tage vor geplantem Kursbeginn
- 360 Euro ab 6 Tage vor Kursbeginn
- 450 Euro am Kurstag, wenn aufgrund fehlender Voraussetzungen eine Durchführung nicht möglich oder nicht regelkonform ist.
Die Forderung der Ausfallgebühr richtet sich an die Person, die die Anmeldung für sich oder weitere Dritte Personen durchgeführt hat bzw. an das Unternehmen oder den Verein, in dessen Auftrag die Person sich oder weitere Dritte angemeldet hat.
Für gesonderte Kurstermine kann es auch andere einzelvertragliche Regelungen durch Zusatzvereinbarung geben.

§ 10: Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
(1) Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen, zu deren Besuch eine Anmeldung erforderlich ist, besteht nicht.
(2) Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nur möglich, wenn zu Lehrgangsbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind. Die Entscheidung darüber liegt beim jeweiligen Kursleiter vor Ort.
(3) Besteht keine Möglichkeit zur Teilnahme aus o.g. Grund besteht kein Anspruch auf Verdienstausfall und alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten (z.B. Kosten für Anreise) gegenüber dem DRK.

§ 11: Abrechnung der Kursgebühren über Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse (nicht Unfallkasse Hessen)
Bei der Abrechnung der Kursgebühren über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gilt:
Der Anmeldende verpflichtet sich, das zur Kostenübernahme der Kursgebühren notwendige Formular dem DRK vollständig ausgefüllt bis spätestens zum Kursbeginn zukommen zu lassen.

§ 12: Abrechnung Kursgebühren über die Unfallkasse Hessen
Zusätzlich zu §3 (1) und §3 (2) gilt:
Der Anmeldende verpflichtet sich vor einer Anmeldung bzw. Teilnahme, sich die Kostenübernahme durch die Unfallkasse Hessen (UKH) gemäß seinem Ausbildungskontingent durch die UKH bestätigen zu lassen. Wird über Bedarf, bzw. über der von der UK Hessen genehmigten Anzahl der Ersthelfer ausgebildet, erfolgt Rechnungsstellung an die entsendende Behörde.

§ 13: Nichtvorliegen des Formulars zur Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse / Unfallkasse Hessen
Liegt das Formular zur Kostenübernahme gegenüber der Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse nicht vor, gilt:
(1) Dem Teilnehmer wird die Teilnahmebescheinigung unabhängig vom erfolgreichen Besuch des Kurses nicht ausgehändigt.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zusendung des Formulars zur Kostenabrechnung bis spätestens 7 Tage nach Kursbesuch zu erwirken.
(3) Liegt nach 7 Tagen das Formular zur Kostenabrechnung nicht vor, werden die Kursgebühren dem entsendenden Unternehmen in Rechnung gestellt.

§ 14: Haftung für Eigentum von Kursteilnehmern
Das DRK übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe

§ 15: Beschädigung von Eigentum von Kursteilnehmern
(1) Das DRK übernimmt keine Haftung für die Beschädigung von Eigentum von Teilnehmern (z.B. Brillen, Mobiltelefone), wenn dieses entgegen den Anweisungen des Kursleiters während der Übungen beschädigt wird.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

§ 16: Beschädigung der Gesundheit
(1) Das DRK übernimmt keine Haftung für die Beschädigung der Gesundheit, wenn diese aus Situationen heraus erfolgt, die nicht im konkreten Zusammenhang mit den Übungsanleitungen steht.
(2) Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

§ 17: Reklamation über Dienstleistungen des DRK, Rückerstattung von Kursgebühren
(1) Reklamationen bezüglich einer vom Teilnehmer empfundenen Schlechtleistung des DRK sind der DRK-Geschäftsstelle schriftlich, elektronisch oder fernmündlich binnen 14 Tagen nach Kursende vorzutragen.
Eine Rückerstattung von Kursgebühren am Ende des Kurses ist prinzipiell nicht möglich.

§18: Datenschutz
Der Kursteilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung damit einverstanden, dass das DRK seine bei der Onlineanmeldung eingetragenen Daten zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erhebt, verarbeitet und nutzt. Mit der Nutzung seiner Telefonnummer und / oder E-Mail zur Kontaktaufnahme ist er einverstanden. Das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit der Daten richten sich nach der Datenschutz-Grundverordnung. Weiterführende Informationen stellt das DRK in seiner Datenschutzerklärung auf der Homepage ( www.drk-hersfeld.de ) zur Verfügung.

§ 19: Gerichtsstand
Gerichtsstand bei Streitigkeiten aller Art ist Bad Hersfeld

§ 20: Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Das DRK verpflichtet sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.